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BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Entlassung eines Beamten auf Probe nach Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit und der sechsjährigen Statusdienstzeit wegen eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1964 - I A 1160/64
- BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65
Papierfundstellen
- BVerwGE 26, 228
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.05.1966 - II C 38.65
Ermessen bei der Beurteilung von "dienstlichen Bedürfnissen" - Zugrundelegung …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1967 - II C 29.65
Neu ist jedes Vorbringen, das weder aus dem angefochtenen Urteil noch aus dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist und auch nicht die in § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO erwähnten Tatsachen betrifft (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Mai 1966 - BVerwG II C 38.65 - [ZBR 1966 S. 304; DÖD 1966 S. 176]).
- BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90
Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit
Über die Umwandlung eines Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit ist daher zu entscheiden, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen; diese Entscheidung darf nicht unangemessen lange hinausgezögert werden (vgl. Urteile vom 23. Februar 1967 - BVerwG 2 C 29.65 - (Buchholz 232 § 9 Nr. 1) = BVerwGE 26, 228 (232) [BVerwG 23.02.1967 - II C 29/65]; vom 24. Oktober 1972 - BVerwG 6 C 43.70 - (Buchholz 232 § 9 Nr. 2) = BVerwGE 41, 75 (78) [BVerwG 24.10.1972 - VI C 43/70]; vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 35.88 - (Buchholz 237.95 § 43 Nr. 4) = BVerwGE 85, 177 (183) [BVerwG 31.05.1990 - 2 C 35/88]; Beschlüsse vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - (Buchholz 232 § 31 Nr. 40 m. w. N.); vom 10. Juni 1988 - BVerwG 2 B 84.88 - (Buchholz 251.6 § 78 Nr. 6); vom 4. Februar 1992 - BVerwG 2 B 161.91 - (Buchholz 237.6 § 39 Nr. 8)).Daher ist der Dienstherr nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats aus Gründen der Fürsorgepflicht gehalten, alsbald, d. h. unverzüglich, mithin ohne schuldhafte Verzögerung nach Ablauf der Probezeit eine Entscheidung über die Frage der Bewährung des Beamten herbeizuführen (vgl. BVerwGE 19, 344 (347) [BVerwG 29.10.1964 - II C 219/62]; 26, 228 (231 f. [BVerwG 22.02.1967 - V C 143/66]); 41, 75 (88 f.); 85, 177 (183); Beschlüsse vom 1. September 1988 - BVerwG 2 B 105.88 - (Buchholz 237.6 § 39 Nr. 6); vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - (…a.a.O.); vom 4. Februar 1992 - BVerwG 2 B 161.91 - (…a.a.O.)).
- BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88
Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten …
Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings mehrfach - auch für Fälle mangelnder Bewährung im Sinne von § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 LBG - entschieden, daß der Dienstherr die Frage der Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit aus Gründen der Fürsorgepflicht nicht ungebührlich lange hinauszögern darf, sondern hierüber in angemessener Zeit entscheiden muß (vgl. BVerwGE 19, 344 ; 26, 228 ; 41, 75 : Beschlüsse vom 22. September 1986 - BVerwG 2 B 82.86 - mit weiteren Nachweisen sowie vom 10. Juni 1988 - BVerwG 2 B 84.88 - ). - VG Meiningen, 21.11.2011 - 1 E 565/10
Entlassung eines Beamten auf Probe, mehrere Jahre nach Ablauf der …
Zu dieser Problematik hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in seinem Urteil vom 23.02.1967 (Az.: II C 29.65, BVerwGE 26, 228 ff.) ausgeführt, die gesetzliche Einschränkung, dass ein Beamter auf Probe nur wegen einer in der laufbahnrechtlichen Probezeit erwie- 28 1 E 565/10 Me.Vielmehr ist die Regelung des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 BeamtStG, insbesondere mit Blick auf die nunmehr bestehende Verpflichtung des Dienstherrn eine Ernennung auf Lebenszeit vorzunehmen, dahingehend einzuschränken, dass eine Entlassung nur noch wegen eines solchen Verhaltens in Betracht kommt, das bei einem Beamten auf Lebenszeit die Entlassung im förmlichen Disziplinarverfahren zur Folge hätte (vgl. BVerwG, U. v. 23.02.1967, a. a. O.).
- BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84
Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung
- Im übrigen hat das Berufungsgericht mit Recht ausgeführt, daß der bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit noch nicht verstrichene Zeitraum von fünf Jahren seit der Berufung in das Richterverhältnis auf Probe jedenfalls erst nach rechtskräftiger Entscheidung über die Rücknahme wieder laufen könnte (vgl. auch BVerwGE 10, 75 [80]; 26, 228 [231 f.]; 41, 75 [78 ff.]; Fürst, GKÖD I, K § 9 Rz 17; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 11 Erl. 7). - BGH, 30.03.1987 - RiZ(R) 6/86
Entlassung eines Richters auf Probe
(BVerwGE 26, 228, 231; vgl. auch BVerwGE 41, 75, 79: »Einschränkung des Ermessens«).Das Bundesverwaltungsgericht hat unter diesen Umständen eine Einengung des Ermessens der Anstellungsbehörde dahin erwogen, daß der Beamte auf Probe nach Ablauf der Statusdienstzeit nur noch wegen eines Verhaltens entlassen werden dürfe, das auch bei einem Beamten auf Lebenszeit die Entlassung im förmlichen Disziplinarverfahren zur Folge hätte (BVerwGE 26, 228, 231).
Die zur Klärung erforderliche Zeit müsse ihm zugebilligt werden (BVerwGE 26, 228, 231 f.;… zustimmend Schnellenbach aaO Rdn. 119 a. E. und Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder § 9 LBG NW Rdn. 3).
Allerdings folge aus dem Sinn und Zweck der grundsätzlichen Verpflichtung, den Probebeamten nach Ablauf der Statusdienstzeit auf Lebenszeit zu ernennen, daß der Dienstherr gerade in derartigen die Grenze der Statusdienstzeit überschreitenden Fällen die Aufklärung des Sachverhalts und die Entscheidung über die Entlassung nicht ungebührlich verzögern dürfe; nur unter dieser Voraussetzung bleibe die Ermessensfreiheit des Dienstherrn, den Probebeamten zu entlassen oder auf Lebenszeit zu ernennen (und anderweitig zur Verantwortung zu ziehen), erhalten (in diesem Sinne BVerwGE 26, 228, 232 und 41, 75, 80).
- KG, 24.09.2020 - 2 U 93/19
Erteilung der Konzession für ein kommunales Stromnetz: Umfang der gerichtlichen …
Es ist nicht als beurteilungsfehlerhaft zu beanstanden, dass der Beklagte in der Angebotsauswertung (Anlage AS 26, Seite 228) das Konzept der Klägerin mit der Höchstpunktzahl von (10 x 15 =) 150 Punkten und dasjenige des LHO-Betriebes mit (7 x 15 =) 105 Punkten bewertet hat. - BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 91/22
Entlassung einer Richterin aus dem Dienstverhältnis
e) Ohne hinreichende Substanz bleibt schließlich die Auseinandersetzung mit der Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 33 Abs. 5 i.V.m. Art. 97 GG) und dem daraus von der Beschwerdeführerin abgeleiteten Gebot einer beschleunigten Bearbeitung des gegen sie geführten Verfahrens nach Ablauf der Statusdienstzeit (vgl. aber BVerwGE 26, 228-234; BGHZ 100, 287-299). - BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 22.87
Personalrat - Entlassung eines Beamten auf Probe - Mitwirkung - Vorgenommene …
Durch den Ablauf der laufbahnrechtlichen Probezeit ist lediglich die in § 31 Abs. 1 Nr. 2 BBG vorgesehene Entlassungsmöglichkeit wegen mangelnder Bewährung eingeschränkt (vgl. BVerwGE 26, 228 [BVerwG 23.02.1967 - II C 29/65]). - BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 24.79
Fristlose Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen eines …
Es genügt nicht, daß dieser lediglich mit einer derartigen Disziplinarmaßnahme "zu rechnen" oder er sie möglicherweise erhalten hätte (vgl. BVerwGE 26, 228 [233], Urteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - [a.a.O.] undBeschluß vom 22. Oktober 1974 - BVerwG 6 B 55.74 - [ZBR 1976, 52]).ImUrteil vom 16. Mai 1968 - BVerwG 2 C 71.65 - (…a.a.O.) hat der erkennende Senat unter Hinweis auf die in BVerwGE 26, 228 abgedruckte Entscheidung u.a. ausgeführt:.
- BVerwG, 24.10.1972 - VI C 43.70
Durchführung einer psychiatrischen Untersuchung und Begutachtung - Anspruch auf …
Die Klägerin ist auch nach Ablauf der Frist des § 11 Abs. 2 NBG Beamtin auf Probe geblieben (vgl. u.a. BVerwGE 26, 228, 230) [BVerwG 23.02.1967 - II C 29/65] mit der Folge, daß an sich die für die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Probe maßgebenden Vorschriften, also auch die Bestimmung des § 37 Abs. 1 Nr. 2 NBG, anwendbar waren.Daraus folgt zugleich, daß die Entscheidung über die Umwandlung des Beamtenverhältnisses auf Probe in ein solches auf Lebenszeit nicht ungebührlich lange hinausgeschoben werden darf, der Dienstherr darüber vielmehr in angemessener Zeit befinden muß (vgl. dazu auch BVerwGE 26, 228 [232]) - dies sowohl im eigenen Interesse als insbesondere auch im Interesse und zum Schutz des Beamten.
Für die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Dienstunfähigkeit kann hier im Prinzip nichts anderes gelten als für die Entlassung wegen eines Dienstvergehens nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 NBG (vgl. dazu BVerwGE 26, 228).
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1991 - 2 A 10816/91
Entlassung aus einem Beamtenverhältnis auf Probe; Verfehlungen der Führung von …
- VG Düsseldorf, 06.01.2015 - 2 L 2191/14
Probebeamtenverhältnis; Entlassung; Nichtausschöpfen der Probezeit; …
- BVerwG, 01.10.2001 - 2 B 11.01
Beamtenrecht - Ärztliche Aussagen; dauernde Erkrankung; Dienstunfähigkeit; …
- VG Stuttgart, 16.01.2013 - 12 K 1927/11
Disziplinarverfahren wegen Besitzes von kinderpornografischen Materials
- BVerwG, 12.12.2001 - 1 D 4.01
"In-sich-beurlaubte" Beamtin des höheren Dienstes der Deutschen Post AG; Leiterin …
- VG Bremen, 27.01.2022 - 6 V 2013/21
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder charakterlicher Eignung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 1 A 3443/06
Voraussetzungen des Ausschlusses eines Anspruchs auf Umwandlung eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - 6 A 2055/09
Polizeimeister Beamter auf Probe Entlassung Dienstvergehen außerdienstlich …
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09
Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von …
- BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 82.86
Erforderlichkeit der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache für die Zulassung …
- BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86
Entlassung eine Beamten auf Probe - Unterbliebene Personalrats-Mitwirkung - …
- BVerwG, 25.04.1974 - II C 17.73
Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht
- VG Düsseldorf, 07.12.2015 - 2 L 2767/15
Lehrer; Probebeamtenverhältnis; Laufbahnbewährung; Probezeitverlängerung; …
- BVerwG, 01.07.1983 - 2 B 136.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88
Entlassung - Probebeamter - Niedersachsen - Personalrat - Zustimmung - Gegenstand …
- BVerwG, 01.09.1988 - 2 B 105.88
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Berücksichtigung von erst nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2015 - 6 A 1344/13
Entlassung; Probebeamter; Dienstvergehen
- VG Schleswig, 03.05.2012 - 12 A 320/10
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Trunkenheit im Verkehr …
- BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 77.81
Beamter auf Probe - Entlassung wegen Dienstvergehen - Maßnahmeverbot - Gewährung …
- BVerwG, 17.12.1975 - 7 B 51.75
Beendigung eines Schulversuchs - Verwaltungsakt - Anspruch auf Fortführung
- VG Kassel, 06.05.2009 - 28 K 1006/08
Disziplinarmaß bei Verquickung privater und dienstlicher Belange (hier: …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 6 S 38.08
Entlassung eines Beamten auf Probe aus dem Beamtenverhältnis: Zulässigkeit einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2004 - 6 A 1720/02
Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Polizeianwärters aus dem Beamtenverhältnis …
- VGH Baden-Württemberg, 08.08.1989 - 9 S 3042/88
Erfüllung der Schulpflicht - Ausnahmegenehmigung
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.2006 - 1 M 155/06
Zur Entlassung aus dem Probebeamtenverhältnis wegen Besitzes …
- BVerwG, 22.06.1982 - 2 C 46.80
- VG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 L 2314/12
Besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Durchsetzung der Entlassung …
- BVerwG, 10.12.1990 - 2 B 104.90
Darlegungsanforderungen an die Revisionsbegründung bei mehrfacher selbstständig …
- BVerwG, 07.07.1988 - 2 B 94.88
Befugnis des Dienstherrn zur Zurückstellung einer Entlassung eines Beamten auf …
- OVG Bremen, 31.01.2001 - 2 A 326/99
Entlassungsverfahren gegen einen Beamten auf Probe; Unzumutbarkeit der …
- BVerwG, 20.12.1996 - 5 B 81.95
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 22.09.1986 - 2 B 97.86
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …
- BVerwG, 30.12.1982 - 2 CB 19.82
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten - …
- BVerwG, 13.12.1988 - 2 B 151.88
Rüge des Verfahrensmangels einer nicht ausreichenden Sachaufklärung - Umwandlung …
- BVerwG, 21.10.1983 - 2 B 93.83
Sexuelle Handlungen an einer Reisenden gegen deren Willen durch einen bereits …
- OVG Bremen, 12.12.1978 - I BA 21/77
Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe …
- BVerwG, 22.10.1974 - VI B 55.74
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen eines bei einem Beamten auf Lebenszeit …
- BVerwG, 18.06.1971 - I DB 6.71
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.05.1970 - VI C 112.65
Feststellung einer polizeidienstlichen Untauglichkeit
- BVerwG, 16.05.1968 - II C 71.65
Fristlose Entlassung eines Polizeibeamten auf Widerruf wegen missbräuchlicher …
- BVerwG, 29.11.1984 - 2 B 88.84
Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 16.08.1974 - VI C 16.71
Zwangspensionierungsverfahren - Recht eines Beamten auf Ablehnung des …
- BVerwG, 12.08.1968 - II B 5.68
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.07.1982 - 2 CB 53.80
Verstoß gegen § 316 des Strafgesetzbuches (StGB) durch einen Polizeibeamten und …
- BVerwG, 21.10.1970 - VI B 31.70
Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit der Möglichkeit einer Entlassung von …
- BVerwG, 09.05.1968 - IV B 219.67
Zulässigkeit einer Gaststätte im Wohngebiet - Verbindlichkeit von Bebauungsplänen …
- BVerwG, 10.12.1980 - 2 B 90.79
Anforderungen an die Prüfung der Rechtmäßigkeit einer auf mangelnde Bewährung …
- BVerwG, 23.01.1970 - II B 47.69
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
- VGH Baden-Württemberg, 21.01.1980 - IV 2126/79
Probebeamter - NPD-Mitglied - Entlassung
- VG Berlin, 18.08.1983 - 7 A 19.83
Anspruch eines Polizeiobermeister-Beamten auf Probe auf Übernahme in das …
- BVerwG, 18.09.1970 - VI B 4.70
Besonderheiten des Beamtenrechts - Begriff der "Probezeit" und der "Dienstzeit im …
- VG Würzburg, 10.01.1973 - 45 II 72